Immobilien – Was ist das?

Das Wort Immobilie kommt aus dem lateinischen „im-mobilis“ und bedeutet auf deutsch etwa, eine nicht bewegliche Sache. In der Rechts- und Wirtschaftssprache wird sie auch „unbewegliches Sachgut genant. Gemeint ist ein Grundstück oder ein Bauwerk (z.B. Haus, Gebäude, Wohnung). Sofern ein Grundstück gemeint ist, bezeichnet man die Immobilie auch als Liegenschaft. Ist auf dem Grundstück ein Gebäude errichtet, spricht von man einem Anwesen. Ein Immobilienmakler verkauft also Grundstücke und, sofern vorhanden, darauf stehende Gebäude.


Unterbegriffe


Bei den Immobilien gibt es auch verschiedene Unterbegriffe, die diese nach ihrem Nutzen unterschieden. Hier gibt es Gewerbe-, Sozial-, Spezial- und Wohnimmobilien.


Gewerbeimmobilien sind Gebäude oder Gebäudeteile, die ausschließlich zu gewerblichen Zwecken benutzt werden, z.B. Restaurants.


Unter den Sozialimmobilien befinden sich Gebäude, die der Erkennung, Behandlung, Vermeidung und Rehabilitation von Krankheiten dienen, beispielsweise Krankenhäuser oder Kliniken (Gesundheitsimmobilien). Allerdings gehören auch Gebäude, die zur Unterbringung oder Pflege von alten, jungen, behinderten oder ähnlichen hilfebedürftigen Menschen, dienen, wie Obdachlosenheime oder Altersheime (Seniorenimmobilien).


Spezial- oder auch Sonderimmobilien sind Gebäude, die für eine besondere Nutzung vorgesehen sind, beispielsweise Bahnhöfe, Hotels oder Flughäfen.Ein Gebäude oder Gebäudeteil, das überwiegend zu Wohnzwecken dient, wird als Wohnimmobilie bezeichnet.


Kauf einer Immobilie


Aufgrund ihrer Unbeweglichkeit, unterliegen die Immobilien anderen gesetzlichen Bestimmungen, bezogen auf den Verkauf, als bei anderen Gütern. Hier werden drei Vorgänge für den Kauf und die Eigentumsübertragung eines Grundstücks gebraucht:



  • notariell beurkundeter Kaufvertrag

  • notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung)

  • Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch.


Immobilien können mit Rechten belastet sein. Hierzu gehört beispielsweise die Belehnbarkeit, besser als Hypothek bekannt, oder auch verschiedene Dienstbarkeiten wie Wegerechte oder Regelungen zum Wasserrecht. In der Regel ist eine Grundsteuer abzugeben, die die Gemeinde bekommt. Die Höhe liegt vom Einheitswert der Immobilie und vom Hebesatz ab. Ausnahmen bei der Grundsteuer haben lediglich Grundstücke, die öffentlich-rechtlichen, mildtätigen, religiösen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen.

Artikel Immobilien – Was ist das? am 2010-10-11 10:29:22 aufgenommen!
 
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